Das Arbeitsrecht regelt in einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, Verordnungen sowie EU-Richtlinien das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Große Themenbereiche sind das „Individualarbeitsrecht“ – das individuelle Beschäftigungsverhältnis betreffend – und das „Kollektivarbeitsrecht“ – hier geht es um die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten oder Gewerkschaften.
Als Spezialisten mit langjähriger Erfahrung beraten wir Sie außergerichtlich und vertreten Ihre Interessen in Schlichtungsverfahren oder arbeitsrechtlichen Prozessen vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Das Insolvenzrecht bietet geregelte Verfahren, wenn Privatpersonen oder Unternehmen nicht mehr in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ziel ist, das Restvermögen des Schuldners fair unter den Gläubigern aufzuteilen.
Varianten des Verfahrens verfolgen das Ziel, durch Maßnahmen zur Sanierung und Restrukturierung den Weiterbetrieb eines Unternehmens zu ermöglichen.
Ist der Schuldner eine Privatperson, besteht die Möglichkeit eines geregelten Neustarts durch ein Privatinsolvenzverfahren und ggf. Restschuldbefreiung.
Die besten Chancen bieten sich erfahrungsgemäß, wenn eine Beratung bereits dann in Anspruch genommen wird, sobald sich erste Probleme zeigen. bns Rechtsanwälte berät und vertritt Ihre Interessen als Gläubiger oder Schuldner in gerichtlichen Insolvenzverfahren bundesweit mit Fokus auf die Metropolregion Rheinland, den Rheinisch-Bergischen Kreis sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr.
Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, das Wohneigentumsrecht die Rechte und Pflichten der Eigentümer von Gebäuden oder einzelnen Wohnungen in Gebäudekomplexen.
Miet- und Wohneigentumsrecht betreffen beinah jeden Bürger in unterschiedlicher Ausprägung, durch unterschiedliche Interessen der Parteien kommt es relativ häufig zu Streitigkeite. Ob als Mieter, Vermieter oder Immobilienbesitzer – die finanziellen und persönlichen Risiken bei Streitigkeiten sind in der Regel hoch.
Wir beraten Mieter, Vermieter oder Eigentümer zu Möglichkeiten der außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten und vertreten die Interessen aller Beteiligten gerichtlich und außergerichtlich mit Fokus auf die Metropolregion Rheinland, den Rheinisch-Bergischen Kreis sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr.